LAN-Party abgesagt: Killerspiel-Debatte schlägt zu
Gestern Abend wurde es bekannt gegeben: Die Convention X-Treme, die alljährlich in Karlsdorf-Neuthard (Baden-Württemberg) stattfindet, wurde abgesagt. Grund war der Druck, der seitens der Gemeindeverwaltung ausgeübt wurde. Die Gemeinde legte den Veranstalter die Bedingung auf, keine Killerspiele zur Veranstaltung zu dulden. Irritierenderweise wurde nicht nur das FSK16-Spiel Counter-Strike 1.6, sondern auch Warcraft 3 (FSK12) unter diese Kategorie gezählt.
Meine Meinung dazu? Ich finde es eine Frechheit, dass so etwas passiert. Ich sehe in der Auflegung der Gemeindeverwaltung einen ungerechtfertigten Eingriff in die freie Meinungsäußerung, die durch Art. 5 I Grundgesetz geschützt ist. Zur Meinungsäußerung gehören eben nicht nur die klassischen Medien wie TV, Zeitung und Radio. Auch die Ausübung von Computerspielen kann unter dem doch recht weiten Begriff der Meinungäußerung des Art. 5 I GG gezählt werden.
Gerechtfertigt wäre ein Eingriff in das Grundgesetz dann, wenn ein höheres Rechtsgut dadurch geschützt wird. Die Jugend könnte zwar durch diesen Eingriff geschützt werden, allerdings ist dies Aufgabe der FSK/USK – und nicht der Gemeinde. Da dem Jugendschutz schon im Rahmen der Selbstkontrolle genüge getan wird, ist ein Eingriff also nicht gerechtfertigt.
Es ist gruselig, welche Schritte die Gemeinden gehen und sich dabei auf rechtswidrigen Bahnen bewegen.