Man hat den Eindruck, als wäre ein Rest von Verstand doch noch in der Politik – oder es lässt sich mit anderen Themen gerade mehr gute Publicity machen, was leider wahrscheinlicher ist. Nachdem es im letzten Jahr eine Online-Petition gegen ein Verbot von “Action-Computerspielen” gab, welche von mehr als 50.000 Menschen unterzeichnet worden ist, wurde diese nun im Petitions-Auschuss des Bundestags besprochen.
Dabei stellte der Initiator der Petition seinen Standpunkt – und den der Unterzeichner – dar. Anscheinend hat die Petition Wirkung gezeigt: Hermann Kues, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium machte deutlich, dass mit einem Verbot von sogenannten “Killerspielen” vom Tisch sei und den Forderungen des Innenministeriums nach einer Verschärfung nicht entsprochen würde.
Das Bedeutet zwar mit Sicherheit nicht, dass Titel wie Bulletstorm von Epic nun in ungekürzter Original-Fassung in Deutschland in den Handel kommen, aber immerhin sind andere Spiele nicht mehr direkt Bedroht – und die Industrie muss nicht umziehen
Weitere Informationen zu Bulletstorm gibt es auf www.vgz.de
Informationen zur offiziellen Webseite gibt es ebenfalls auf Videogameszone.
Informationen zur offiziellen Webseite gibt es ebenfalls auf Videogameszone.
Gestern Abend wurde es bekannt gegeben: Die Convention X-Treme, die alljährlich in Karlsdorf-Neuthard (Baden-Württemberg) stattfindet, wurde abgesagt. Grund war der Druck, der seitens der Gemeindeverwaltung ausgeübt wurde. Die Gemeinde legte den Veranstalter die Bedingung auf, keine Killerspiele zur Veranstaltung zu dulden. Irritierenderweise wurde nicht nur das FSK16-Spiel Counter-Strike 1.6, sondern auch Warcraft 3 (FSK12) unter diese Kategorie gezählt.
Meine Meinung dazu? Ich finde es eine Frechheit, dass so etwas passiert. Ich sehe in der Auflegung der Gemeindeverwaltung einen ungerechtfertigten Eingriff in die freie Meinungsäußerung, die durch Art. 5 I Grundgesetz geschützt ist. Zur Meinungsäußerung gehören eben nicht nur die klassischen Medien wie TV, Zeitung und Radio. Auch die Ausübung von Computerspielen kann unter dem doch recht weiten Begriff der Meinungäußerung des Art. 5 I GG gezählt werden.
Gerechtfertigt wäre ein Eingriff in das Grundgesetz dann, wenn ein höheres Rechtsgut dadurch geschützt wird. Die Jugend könnte zwar durch diesen Eingriff geschützt werden, allerdings ist dies Aufgabe der FSK/USK – und nicht der Gemeinde. Da dem Jugendschutz schon im Rahmen der Selbstkontrolle genüge getan wird, ist ein Eingriff also nicht gerechtfertigt.
Es ist gruselig, welche Schritte die Gemeinden gehen und sich dabei auf rechtswidrigen Bahnen bewegen.